Aktuelles


Stand 1.4.2024

ACHTUNG! Cannabis-Anbau in Kleingärten nicht erlaubt

Das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) vom 27.März 2024 ist am 1. April 2024 in Kraft getreten.

Privat ist der Anbau von maximal drei weiblichen Pflanzen erlaubt.

Der Anbau der drei Pflanzen ist nach dem Cannabisgesetz zum Kinder- und Jugendschutz nur am Wohnsitz gestattet.
Die Pflanzen sind durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Das kann in einem Kleingarten nicht gewährleistet werden.

Der private Anbau von Cannabis ist in Kleingartenanlagen grundsätzlich verboten.

Weitere Informationen findet Ihr hier: https:///www.recht.bund.de


Stand 30.3.2024

Einladung zur Mitgliederversammlung 2024

  • Termin: 04.05.2024
  • Beginn: 10:00 Uhr, Einlass: ab 09:30 Uhr
  • Ort: Räumlichkeiten des Bezirksverbandes Pankow, 13158 Berlin, Quickborner Str. 12

Alle Mitglieder haben die Möglichkeit eigene Anträge zu Beschlussvorlagen, bis zum Montag 15.04.2023, Posteingang, dem geschäftsführenden Vorstand auf dem Postweg oder per E-Mail einzureichen.

Zur Mitgliederversammlung sind bitte die Unterlagen zur Entsorgung der Abwassersammelgruben und ein Nachweis über eine bestehende Laubenversicherung in Kopie mitzubringen und beim Einlass abzugeben.

Die schriftliche Einladung mit allen relevanten Anlagen ist an alle per Post versandt worden.


Stand 4.3.2024

Cannabis-Anbau in Kleingärten nicht erlaubt

Daran ändert auch ein Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis nichts.

Pressemitteilung

Der Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) verabschiedet. Privat soll demnach der Anbau von maximal drei Pflanzen erlaubt sein. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, was heißt das dann für Kleingärtnerinnen und Kleingärtner?

Privater Anbau in Kleingarten nicht erlaubt

Es bedeutet, dass der private Anbau von Cannabis in Kleingartenanlagen weiterhin grundsätzlich nicht erlaubt wäre. Der Anbau der drei Pflanzen wäre nach dem Cannabisgesetz nur im Bereich der Wohnung oder des gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt, und beides ist im Kleingarten nicht gestattet. Eine Ausnahme würde für bestandsgeschützte Wohnnutzungen (nach §18 (2) bzw. §20a (8) BKleingG) gelten, jedoch wäre der Anbau auch in diesem Fall nur innerhalb der Laube erlaubt.

Gemeinschaftlicher Eigenanbau in Anbauvereinigungen nicht zulässig

Gemeinschaftlicher Eigenanbau in Anbauvereinigungen wäre nicht zulässig, weil der Abschluss eines Pachtvertrages im Rahmen des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) nur mit natürlichen Personen möglich ist und die Vielfalt der Gartenbauerzeugnisse in Anbauvereinigungen möglicherweise nicht mehr gegeben wäre.

Zudem könnten die Anforderungen des Gesetzgebers zum Kinder- und Jugendschutz mit den Verpflichtungen der Pächter in Kleingartenanlagen in Konflikt stehen. In § 23 Abs. 3 CanG heißt es „Anbauflächen und außerhalb von Innenräumen genutzte Gewächshäuser sind durch Umzäunung oder andere geeignete Maßnahmen gegen eine Einsicht von außen zu schützen.“ Dies widerspricht der typischen Konzeption von Kleingartenanlagen und den daraus erwachsenden vertraglichen Verpflichtungen der Pächter.

Inkrafttreten noch nicht sicher

Entgegen dem in der Öffentlichkeit weit verbreiteten Eindruck ist aber ein Inkrafttreten des CanG zum 1. April bzw. zum 1. Juli in der vorliegenden Form alles andere als sicher, denn der Bundesrat hat noch nicht zugestimmt und ein Vermittlungsausschuss könnte eingesetzt werden und das Inkrafttreten verzögern.

Quelle: https://www.gartenfreunde-berlin.de/


Stand 15.2.2024

Bewerbungsverfahren zur Kandidatenfindung beim BV

Liebe Gartenfreunde!

Der Vorstand des Bezirksverbandes der Gartenfreunde Pankow e. V. wird vollkommen neu aufgestellt, um nach Abschluss des Insolvenzverfahrens neu und sauber zu starten.

Zur Auswahl geeigneter Kandidaten, die zur Wahl des neuen Vorstandes vorgeschlagen werden sollen, wurde eine Personalfindungskommission gewählt.

Die Personalfindungskommission hat das offizielle Bewerbungsverfahren zur Kandidatenfindung für den neu zu wählenden BV-Vorstand gestartet.
Die Bewerbungsfrist endet am 15.03.2024.

Euer Engagement zählt. Bewerbt Euch jetzt!

Ausführliche Details findet Ihr hier: neu24.org - wir schaffen Neues

Separates Büro beim Bezirksverband
Quickborner Straße 12
13158 Berlin

Wir freuen uns auf Eure Bewerbungen!

Hardy Baumann, M. Sc.
Sprecher der Personalfindungskommission und 1. Vorsitzender der Alten Baumschule



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